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Übereinkommen TSVÖ und FFESSM zur Anerkennung der Ausbildung

Seit 18. Juni gibt es in Frankreich ein neues Sportgesetz.
Code du sport vom 18.Juni 2010
Tauchen ist in Frankreich gesetzlich verankert. Das bringt seit Juni Neuerungen auch für das Tauchen allgemein in Frankreich mit sich.

Für Taucher mit TSVÖ/CMAS Brevet* und** sowie TSVÖ/CMAS Moniteure* und** ändert die neue Gesetzeslage nichts. Diese Ausbildung wird wie bisher anerkannt. Da es in der Vergangen heit mit mangelhaft ausgebildeten Brevet*** Tauchern und Moniteuren*** anderer Länder Probleme gegeben hat, müssen nun alle einen Nachweis erbringen. Um dafür die Grundlage zu schaffen hat der TSVÖ mit dem französischen Tauchsportverband FFESSM ein Übereinkommen zur Anerkennung unserer Brevet*** und Moniteur*** Ausbildung unterzeichnet. Wir sind damit nach Belgien das zweite Land, das ein solches Übereinkommen getroffen hat. Bei den gesetzlichen Grundlagen geht es nur um das Führen von Gruppen für B*** und um die Ausbidlungstätigkeiten bei Moniteuren***.
Brevet*** müssen im Besitz einer französischen Lizenzkarte sein, um als selbständige Taucher eine Tauchgruppe in große Tiefe führen zu dürfen. Wenn sie selbst geführt werden, ist ein solcher Nachweis nicht nötig.
Moniteure*** müssen ebenso eine französische Lizenzkarte besitzen, um Ausbildungen bis in große Tiefe machen zu dürfen.
Alle anderen Arten von "Urlaubstauchgängen" betrifft das nicht.
Für TSVÖ/CMAS Brevet*** Taucher besteht nun die Möglichkeit über unsere Homepage eine französische Lizenzkarte "plongeur niveau 4 - guide de palanquée" zu beantragen und zu kaufen.

>> Hier können Sie den Lizenzantrag stellen

Diese kostet € 12,00 ist zeitlich unlimitiert, nur gültig in Verbindung mit einem TSVÖ Brevet.
Der Besteller ist damit kein Mitglied des FFESSM oder eines Clubs.
Für TSVÖ/CMAS Moniteue*** erfolgt eine Bestellung über unser Büro in der Wolfganggasse.

Für weiter Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung
Evelin Dworak


Übereinkommen TSVÖ und FFESSM zur Anerkennung der Ausbildung
03.12.2010 11:57

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