Sportunfall- und Sporthaftpflichtversicherung
Obwohl Tauchen - bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen - ein sehr sicherer Sport ist, geschehen doch immer wieder Tauchunfälle.
Neben den gesundheitlichen Folgeerscheinungen eines Tauchunfalls kann dieser auch schwerwiegende finanzielle Folgen für das Unfallopfer haben. Im Zuge der Generalversammlung vom 17.04.21010 wurde daher beschlossen eine Tauchunfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung für alle Taucher, die einem TSVÖ - Mitgliedsverein angeschlossen sind, ab zu schliessen.
Verhalten im Schadenfall
Schadenfälle sind dem TSVÖ UNVERZÜGLICH schriftlich zur Anzeige zu bringen
versicherung@tsvoe.at
Gerade in der Unfallversicherung besteht eine Verpflichtung, den Schadenfall der Versicherung unverzüglich zu melden. Eine verspätete Schadenmeldung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
In der Haftpflichtversicherung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass hier zwar eine unfassende Reihe von Schadenereignissen Deckung findet, allerdings Schadenersatzansprüche von TSVÖ Mitgliedern untereinander ausgeschlossen sind.
Alle Informationen, Formulare und die gesamten Bedingungen sind hier im Downloadbereich zu finden.
Der TSVÖ übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zuge falscher oder verspäteter Schadenmeldungen auftreten.
Nachstehend finden Sie alle Informationen zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes als Download
- Downloadpdf
108.72 Kb - Unfallversicherung, Versicherungsvereinbarung
- Downloadpdf
39.77 Kb - Allgemeine-Bedingungen für Haftpflichtversicherung
- Downloadpdf
138.34 Kb - Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung
- Downloadpdf
57.76 Kb - Schadensmeldung Haftpflichtversicherung
- Downloadpdf
50.98 Kb - Schadensmeldung Unfallversicherung
- Downloadpdf
49.09 Kb - Versicherungssummen Unfallversicherung
- Downloadpdf
34.98 Kb - Zusatzbedingungen Unfallversicherung