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KINDERTAUCHEN

Grundlagen

Der Begriff "Kindertauchen" ist von den in unserem Weltverband standardisierten Begriffen

plongée enfants bzw. children's diving

als Übersetzung übernommen worden. Der Begriff Kind ist in Österreich aber nicht mit der gleichen Bedeutung verhaftet, wie in anderen Sprachräumen.

Die von der CMAS festgelegten Standards gelten für Jugendliche ab dem 8. Geburtstag bis zum 14. Geburtstag - genau gesagt einen Tag davor.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sollte man sich aber folgender juridischen Sprachregelung bewusst sein:

kindertauchlehrer11

Kinder sind Personen unter 7 Jahren.

  • Bis 14 Jahre sind diese unmündige Minderjährige.
  • Von 14 bis 18 Jahre sind sie mündige Minderjährige.
  • Personen über 18 Jahren werden als volljährig bezeichnet.
  • Dabei ist jeweils der Geburtstag für den Übergang in die nächste Altersstufe maßgeblich.

Auf mehr Details wollen wir in der Folge gar nicht eingehen. Es sei nur eines klar herausgestrichen, wenn hier von "Kindertauchen" gesprochen wird, dann meinen wir eigentlich das Tauchen mit unmündigen Minderjährigen. Mündige und unmündige Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet für unsere Tätigkeit, dass der gesetzliche Vertreter für sie grundsätzlich bei den Anmeldungen zu einer Ausbildung unterschreiben muss.

Unmündige Minderjährige, das heißt die Teilnehmer an unseren Kindertauchkursen, dürfen auch nicht alleine mit Gleichaltrigen tauchen gehen. Die Regeln für das weitere Tauchen sind in den Bestimmungen für das "Kindertauchen" genau festgelegt.

Definition:  "Kindertauchen" ist das Tauchen mit unmündigen Minderjährigen.

zu den Ausbildungsstufen

Für den Inhalt verantwortlich

Evelin Dworak

Moniteur *** der CMAS