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Keine Probleme mit verbotenen Urlaubssouvenirs

 Tauchreisen in tropische Länder oder auch ans Mittelmeer vermitteln die wunderbare Artenvielfalt unter Wasser. Natürlich möchte man sich an das Highlight des Jahres auch nach der Rückkehr möglichst lange erinnern, weshalb der Souvenirmarkt im Sommer Hochsaison hat.

Mitbringsel aus bedrohten Arten - vor allem Korallen, Schnecken und Muscheln - gehören aber nicht ins Gepäck! Wer Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten kauft und sie ohne die nötigen amtlichen Genehmigungen nach Österreich mitnimmt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Derzeit sind mehr als 30.000 Arten streng geschützt. Darunter auch die beliebten Seepferdchen, von denen 25 Millionen jährlich ihr Leben lassen müssen - als Unterwassertrophäen für den Wohnzimmerschrank oder pulverisiert für die Traditionelle Chinesische Medizin. Auch kann bereits der Kauf eines Uhrbandes aus dem Leder einer gefährdeten Tierart oder eine Kaviardose zu viel im Gepäck schmerzhafte Geldstrafen nach sich ziehen. Für besonders schwere Delikte drohen Strafen bis zu 36.000 Euro oder zwei Jahre Freiheitsentzug.

Am Flughafen Wien-Schwechat unterstützen die zwei speziell trainierten Artenschutz-Spürhunde "Lord" und "Reno" den Zoll bei der Suche nach geschützten Arten. Die Hunde kontrollieren in kürzester Zeit Gepäckstücke, Postsendungen oder Transport-Container. Die Detektive mit der feinen Schnauze können lebende Papageien, Reptilien und Affen ebenso finden wie Kaviar, Tigerknochen, Elfenbein oder geschützte Pflanzen. Die Zöllner sind auch auf Mitbringsel wie Korallen, Muscheln und andere Unterwassertiere geschult. Eingeführt wurden die Artenschutzspürhunde auf Initiative des WWF, der den ersten Hund angekauft und dem Bundesministerium für Finanzen geschenkt hat. Österreich war eines der ersten Länder weltweit, das solche Artenschutz-Spürhunde einsetzte.

Kaum jemand kann geschützte Arten von nicht geschützten unterscheiden. Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, informiert der WWF darüber, welche Tiere und Pflanzen - von Elfenbein über Reptilien bis hin zu Korallen oder Orchideen, lebend oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück verarbeitet - mit nach Hause genommen werden dürfen.

Viel zu viele ohnehin bereits gefährdete Arten landen weltweit in Souvenirläden. Sogar lebende Schildkröten oder Äffchen werden oftmals aus falscher Tierliebe mitgenommen und dann beschlagnahmt. Nicht nur bei Urlauben in exotische Länder muss man aufpassen. Gerade die Mittelmeerländer müssen oft als Umschlagplatz für Arten herhalten, die von weit her kommen und z.B. als heimische Muscheln verkauft werden.
Wir empfehlen Reisenden, sich im Zweifelsfall vor der Einfuhr nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen, oder noch besser ist es natürlich, anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft zu traditionellen Handwerksprodukten, etwa aus Textil, Keramik oder unbedenkliche Schnitzereien zu greifen. So entgeht man möglichen Schwierigkeiten und unterstützt gleichzeitig die einheimische Bevölkerung und die lokale Wirtschaft.
Mehr zu diesem Thema und zum Download des WWF Souvenirführers: http://www.wwf.at/artenschutz-ratgeber

Franko Petri
WWF Österreich


Keine Probleme mit verbotenen Urlaubssouvenirs
30.07.2013 13:30

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