COVID-19: Update Präventionskonzept KAT
Allgemeine Empfehlungen der Sport Austria:
Die Sport Austria hat die Lockerungsverordnung, bzw. die allgemeinen Empfehlungen, welche ab 01. Juli 2020 gelten, veröffentlicht. Alle Infos und Empfehlungen sind auf der Website der Sport Austria abrufbar:
Abstand halten, daher gilt (auszugsweise):
- Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung ebenso nicht notwendig. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.
- Für Kantinen gelten dieselben Bestimmungen, wie für das Gastgewerbe. Ungeachtet der Benennung (Vereinsheim, Clubraum, Buffet), wird als Kantine ein Ort bezeichnet, an dem Getränke oder Speisen ausgegeben werden. Diese finden Sie in der COVID-19_Lockerungsverordnung.
Tauchsportspezifische Empfehlungen des TSVÖ
Individuelles Tauchen in Österreich
- Tauchtauglichkeit beachten!
- TaucherInnen, die mit dem COVID 19 Virus infiziert waren, sollen sich einer neuerlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung unter Beiziehung eines Facharztes für Lungenheilkunde unterziehen (spezielles Augenmerk auf die Lungenfunktion) auch wenn ihre Tauchtauglichkeitsuntersuchung noch gültig sein sollte.
- Tauch- und Betretungsverbote beachten!
- Bei der Tauchplatzauswahl ist auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen des Bundesministeriums zu achten.
- Nur mit kaltwassertauglicher Ausrüstung (zwei getrennte Atemregler, erste- und zweite-Stufe an einem getrennt absperrbaren Flaschenventil) tauchen!
- Individuelle Tauchgänge können nach den gültigen Sicherheitsregeln durchzuführen werden.
Tauchgeräteausgabe/Füllbetrieb an Vereinsmitglieder
- Grundsätzlich sollte mit der eigenen Ausrüstung getaucht werden!
- Wenn ein Tauchgeräteverleih durchgeführt wird, sollte dies über die gesamte Tauchsaison für eine Person erfolgen.
Bemerkung: Verleih wäre nur nach fachgerechter Reinigung und Desinfektion nach Vorgabe des Tauchgeräteherstellers zulässig – daher für die meisten Vereine nicht durchführbar.
Schulung und Training
- Schulung und Training ist im Sinne der COVID-19-Lockerungsverordnung und den Erläuterungen der Sport Austria durchzuführen.
- Theoriethemen können/sollten, wenn möglich, auch weiterhin auf elektronischem Wege (z.B. E-Learning, Video-Konferenz) vermittelt werden. In öffentlichen Bädern ist die Bäderordnung vor Ort abzuklären und einzuhalten.
- Praktische Schulungstaucheinheiten sind unter Beachtung der Bestimmungen des § 5 COVID-19-Lockerungsverordnung zulässig.
- Bei Übung bei welchen es zu Körperkontakt außerhalb des Wassers kommt sowie bei Übungen wo der Regler des Partners verwendet wird, hat der Verein (in Abstimmung mit seinen Tauchlehrern) ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten oder untenstehendes, empfohlenes Präventionskonzept umzusetzen.
COVID – Präventionskonzept des TSVÖ für Tauchausbildung mit Körperkontakt
Verhaltensregeln von Schülern, Sportlern, Betreuern und Tauchlehrer
Die Betreuer und Tauchlehrer informieren die Schüler und Sportler über die aktuell gültigen COVID-Präventionsmaßnahmen. Die Schüler und Sportler sind selbständig für deren Einhaltung verantwortlich.
Vorgaben für Trainings- und Schulungsinfrastruktur
Es sind die Empfehlungen für Individuelles Tauchen in Österreich zu beachten.
Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material
Die gesamte persönliche Ausrüstung ist selbst mitzubringen und soll nicht an andere weitergegeben oder verliehen werden. Es sind die Empfehlungen für die Tauchgeräteausgabe zu beachten.
Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
Im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion unter den Schülern, Sportlern, Tauchlehrern oder Betreuern ist dieser durch den Betroffenen der Gesundheitshotline 1450 zu melden. Im Anschluss ist er ebenfalls Vereinsverantwortlichen zu melden, um die Behörden mittels Trainingsteilnehmerlisten bei der Kontaktrückverfolgung zu unterstützen.
Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen der Tauchausbildung
Für jedes Zusammentreffen im Rahmen der Tauchausbildung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese kann sowohl analog als auch digital geführt werden. Die Anwesenheitslisten sind im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion bei einem der Trainingsteilnehmern den zuständigen Behörden zur Kontaktrückverfolgung zu übergeben.
Sobald sich bezüglich Trainings und Ausbildung Änderungen ergeben, werden wir ergänzende Empfehlungen aussenden. Diese Empfehlungen können eine situationsentsprechende kritische Eigenverantwortung jedes einzelnen Tauchers nicht ersetzen.
Wir hoffen mit diesen Tauchsportregeln für die nächste Zeit allen Tauchsportbegeisterten in Österreich die Möglichkeit zu geben, diesem wunderschönen Hobby nachzugehen. Natürlich sind diese Empfehlungen mit der einen oder anderen Einschränkung und Änderung verbunden. Allerdings ist zurzeit die Gesundheit aller und die Bewältigung diese Krise vorrangig zu betrachten.
In dieser besonderen Lebenssituation können wir alle dazu beitragen, möglichst rasch wieder zu unserem normalen Leben, zu unserem gewohnten Alltag und zum Tauchen, wie wir es kennen und gewohnt sind, zurück zu kehren. Dazu ist es notwendig, die Verbreitung dieses Virus soweit wie möglich einzudämmen.
Der TSVÖ empfiehlt daher jedem verantwortungsbewussten Taucher die Einhaltung dieser Empfehlung.
Die in diesen Empfehlungen enthaltenen Hinweise sind sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine Haftung seitens des TSVÖ für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden.
Wir wünschen euch schöne Tauchgänge, gute Luft und gesund bleiben.
Das Präsidium des TSVÖ
03.07.2020 19:58