zum Inhaltsbereich springen.

zur Hauptnavigation springen.

zur Subnavigation springen.

zum Standort springen.

Link zur Startseite vom TSVÖ.

ihr Standort auf der Webseite

Sie befinden sich hier: Home. COVID-19: Update Präventionskonzept Sport.

Bereich Infonavigation

Subnavigation von Hauptmenü

Hauptbereich der Websiteinhalte

. zurück

COVID-19: Update Präventionskonzept Sport

Liebe Tauchsportfreunde!

Ergänzung zu den derzeitigen COVID-19 Informationen seitens TSVÖ - Stand 02.07.2020

COVID – Präventionskonzept für Sport

  1. Generelles:
    Generell gilt, dass alle allgemeinen COVID-Präventionsmaßnahmen einzuhalten sind.
    Um die Sportausübung möglichst sicher zu machen, soll auch weiterhin, dort wo es möglich ist, der 2m Abstand eingehalten werden.


  2. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern:
    Die Betreuer und Trainer informieren die Sportler über die aktuell gültigen COVID-Präventionsmaßnahmen. Die Sportler sind selbständig für deren Einhaltung verantwortlich. Die Trainer und Betreuer machen die Sportler, falls nötig, regelmäßig auf die Einhaltung der Maßnahmen aufmerksam.


  3. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:
    Ab dem Betreten der Trainingsumgebung ist besonders auf die Einhaltung der allgemeinen COVID-Präventionsregeln zu achten.
    Im Bereich der Umkleiden soll auch weiterhin der 2m Abstand eingehalten werden.
    Bei Aufwärm- oder Trainingseinheiten außerhalb des Wassers soll der 2m Abstand ebenfalls eingehalten werden.


  4. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:
    Die gesamte persönliche Ausrüstung ist selbst zu den Trainings mitzubringen.
    Persönliche Ausrüstung soll nicht an andere weitergegeben oder verliehen werden, außer sie wurde im Vorhinein gereinigt oder desinfiziert.
    Trainingsmaterialien welche von mehreren Sportlern genutzt und außerhalb des Wasser verwendet werden, sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

  5. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:
    Im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion unter den Sportlern, Trainern oder Betreuern ist dieser durch den Betroffenen der Gesundheitshotline 1450 zu melden. Im Anschluss ist er ebenfalls Vereinsverantwortlichen zu melden, um die Behörden mittels Trainingsteilnehmerlisten bei der Kontaktrückverfolgung zu unterstützen.


  6. Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen:
    Für jedes Training oder anderes Zusammentreffen im Rahmen der Vereinstätigkeit ist eine
    Anwesenheitsliste zu führen. Diese kann sowohl analog als auch digital geführt werden. Die Anwesenheitslisten sind im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion bei einem der Trainingsteilnehmern den zuständigen Behörden zur Kontaktrückverfolgung zu übergeben.

 



03.07.2020 19:59

zurück