zum Inhaltsbereich springen.

zur Hauptnavigation springen.

zur Subnavigation springen.

zum Standort springen.

Link zur Startseite vom TSVÖ.

ihr Standort auf der Webseite

Sie befinden sich hier: Home. COVID-19: Update und Empfehlungen zum Tauchsport.

Bereich Infonavigation

Subnavigation von Hauptmenü

Hauptbereich der Websiteinhalte

. zurück

COVID-19: Update und Empfehlungen zum Tauchsport

Liebe Tauchsportfreunde!

Ergänzung zu den derzeitigen Informationen seitens TSVÖ

Der TSVÖ, als zuständiger Fachverband für Tauchsport in Österreich, gibt für den Bereich des Breitensportes „Gerätetauchen und Freitauchen im Freiwasser“ folgende neuen sportartspezifische Empfehlungen aufgrund der 231. Verordnung: Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung Ausgegeben am 27. Mai 2020 bekannt.

Allgemeine Empfehlungen der Sport Austria:

 

Die Sport Austria hat die Lockerungsverordnung, bzw. die allgemeinen Empfehlungen, welche ab 29. Mai gelten, veröffentlicht. Alle Infos und Empfehlungen sind auf der Website der Sport Austria abrufbar:

 

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber

 

Tauchsportspezifische Empfehlungen des TSVÖ

 

Tauchverein und Hygienemaßnahmen in Vereinslokalen

  • ein Abstand von mindestens einem Meter ist einzuhalten.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten des Vereinslokales.
  • Der Verein sollte im Eingangsbereich des Vereinslokales Mund-Nasen-Schutzmasken, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel in Spender bereitstellen.
  • Veranstaltungen wie Stammtische, Feste, gemeinsame Clubausfahrten und dergleichen mit mehr als 100 Personen sind untersagt.
  • Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.
  • Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig.
  • Für Kantinen gelten dieselben Bestimmungen, wie für das Gastgewerbe. Ungeachtet der Benennung (Vereinsheim, Clubraum, Buffet), wird als Kantine ein Ort bezeichnet, an dem Getränke oder Speisen ausgegeben werden.

Individuelles Tauchen in Österreich

  • Tauchtauglichkeit beachten!
  • TaucherInnen, die mit dem COVID 19 Virus infiziert waren, sollen sich einer neuerlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung unter Beiziehung eines Facharztes für Lungenheilkunde unterziehen (spezielles Augenmerk auf die Lungenfunktion) auch wenn ihre Tauchtauglichkeitsuntersuchung noch gültig sein sollte.
  • Tauch- und Betretungsverbote beachten!
  • Bei der Tauchplatzauswahl ist auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen des Bundesministeriums zu achten.
  • Nur mit kaltwassertauglicher Ausrüstung (zwei getrennte Atemregler, erste- und zweite-Stufe an einem getrennt absperrbaren Flaschenventil) tauchen!
  • Individuelle Tauchgänge können nach den gültigen Sicherheitsregeln durchzuführen werden.
  • Beim Vorbereiten der Tauchausrüstung sowie bei den Checks ist:
    • der Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen und/oder
    • das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung oder
    • das Infektionsrisiko ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. (zB. das tragen er kompletten Tauchausrüstung mit Maske, Reglern, Handschuhen,…)

Tauchgeräteausgabe/Füllbetrieb an Vereinsmitglieder

  • Grundsätzlich sollte mit der eigenen Ausrüstung getaucht werden!
  • Wenn ein Tauchgeräteverleih durchgeführt wird, sollte dies über die gesamte Tauchsaison für eine Person erfolgen.
  • Wenn möglich Tauchgeräte im Freien übergeben.

Bemerkung: Verleih wäre nur nach fachgerechter Reinigung und Desinfektion nach Vorgabe des Tauchgeräteherstellers zulässig – daher für die meisten Vereine nicht durchführbar.

Schulung und Training

Schulung und Training ist im Sinne der COVID-19-Lockerungsverordnung und den Erläuterungen der Sport Austria durchzuführen.

  • Die Empfehlungen für Tauchverein und Hygienemaßnahmen in Vereinslokalen sind für Schulung und Training sinngemäß anzuwenden.
  • Theoriethemen können/sollten, wenn möglich, auch weiterhin auf elektronischem Wege (z.B. E-Learning, Video-Konferenz) vermittelt werden.
  • Grundsätzlich seien punkto Coronavirus-Schutzmaßnahmen in allen öffentlichen Bädern zumindest dieselben Regeln wie an anderen Orten des öffentlichen Raumes einzuhalten. Zusätzlich ist die Bäderordnung vor Ort abzuklären und einzuhalten.
  • Praktische Schulungstaucheinheiten sind unter Beachtung der Bestimmungen des § 5 COVID-19-Lockerungsverordnung zulässig. (siehe Individuelles Tauchen in Österreich)

Auszug aus dem Gesetzestext:

„Kann auf Grund der Eigenart einer Schulung, Aus- und Fortbildung

  1. der Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen und/oder
  2. von Personen das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Teilnehmer, während sie sich auf ihren Sitzplätzen aufhalten sowie für Vortragende.“

 

Sobald sich bezüglich Trainings und Ausbildung Änderungen ergeben, werden wir ergänzende Empfehlungen aussenden. Diese Empfehlungen können eine situationsentsprechende kritische Eigenverantwortung jedes einzelnen Tauchers nicht ersetzen.

 

Wir hoffen mit diesen Tauchsportregeln für die nächste Zeit allen Tauchsportbegeisterten in Österreich die Möglichkeit zu geben, diesem wunderschönen Hobby nachzugehen. Natürlich sind diese Empfehlungen mit der einen oder anderen Einschränkung und Änderung verbunden. Allerdings ist zurzeit die Gesundheit aller und die Bewältigung diese Krise vorrangig zu betrachten. 

 

In dieser besonderen Lebenssituation können wir alle dazu beitragen, möglichst rasch wieder zu unserem normalen Leben, zu unserem gewohnten Alltag und zum Tauchen, wie wir es kennen und gewohnt sind, zurück zu kehren. Dazu ist es notwendig, die Verbreitung dieses Virus soweit wie möglich einzudämmen.

Der TSVÖ empfiehlt daher jedem verantwortungsbewussten Taucher die Einhaltung dieser Empfehlung.

 

Die in diesen Empfehlungen enthaltenen Hinweise sind sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine Haftung seitens des TSVÖ für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden.

 

Wir wünschen euch schöne Tauchgänge, gute Luft und gesund bleiben.

 

Das Präsidium des TSVÖ



30.05.2020 12:19

zurück