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Update: COVID-19 Konzept KAT

Liebe Tauchsportfreunde!

Der TSVÖ, als zuständiger Fachverband für Tauchsport in Österreich, gibt für den Bereich des Breitensportes „Gerätetauchen und Freitauchen im Freiwasser“ folgende neuen sportartspezifische Empfehlungen bekannt.

Ab 25. Oktober 2020 gelten auf Basis der veröffentlichten Verordnung neue Vorgaben im Hinblick auf die Sportausübung, die wir untenstehend zusammenfassen bzw. durch weitere Verhaltensempfehlungen im Sinne der Covid-19 Prävention ergänzen.

In jedem Fall sind alle Beschränkungen der Verordnung, sowie weitere regionale Beschränkungen einzuhalten, als auch die Handlungsempfehlungen der Sport Austria (BSO) zu befolgen.

Es gilt zu jeder Zeit die strengeren Regeln und Empfehlungen einzuhalten, sollten sich Regeln und Empfehlungen zwischen den Verordnungen der Bundesregierung, den regionalen Bestimmungen, den Handlungsempfehlungen von Sport Austria (BSO) und den Empfehlungen des TSVÖ unterscheiden.

 

Allgemeine Empfehlungen der Sport Austria:

 

Die Sport Austria hat die Verordnung, bzw. die allgemeinen Empfehlungen, welche ab 25.10.2020 gelten, veröffentlicht. Alle Infos und Empfehlungen sind auf der Website der Sport Austria abrufbar:

 

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber

 

 

Tauchsportspezifische Empfehlungen des TSVÖ

 

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus der COVID-19-Maßnahmenverordnung:

  • Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter
  • Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern, mit mehr als sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als zwölf Personen im Freiluftbereich sind untersagt. ( 10. (1) Als Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, ……., Schulungen und Aus- und Fortbildungen.)
  • Wenn möglich auf Körperkontakt verzichten, ansonsten gilt:
  • 8. (2) Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017 hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:
  1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,
  2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,
  3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,
  4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

 

 

Individuelles Tauchen in Österreich

  • Tauchtauglichkeit beachten!
  • TaucherInnen, die mit dem COVID 19 Virus infiziert waren, sollen sich einer neuerlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung unter Beiziehung eines Facharztes für Lungenheilkunde unterziehen (spezielles Augenmerk auf die Lungenfunktion) auch wenn ihre Tauchtauglichkeitsuntersuchung noch gültig sein sollte.
  • Tauch- und Betretungsverbote beachten!
  • Bei der Tauchplatzauswahl ist auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen des Bundesministeriums zu achten.
  • Nur mit kaltwassertauglicher Ausrüstung (zwei getrennte Atemregler, erste- und zweite-Stufe an einem getrennt absperrbaren Flaschenventil) tauchen!
  • Individuelle Tauchgänge können nach den gültigen Sicherheitsregeln durchzuführen werden.

Tauchgeräteausgabe/Füllbetrieb an Vereinsmitglieder

  • Grundsätzlich sollte mit der eigenen Ausrüstung getaucht werden!
  • Wenn ein Tauchgeräteverleih durchgeführt wird, sollte dies über die gesamte Tauchsaison für eine Person erfolgen.

Bemerkung: Verleih wäre nur nach fachgerechter Reinigung und Desinfektion nach Vorgabe des Tauchgeräteherstellers zulässig – daher für die meisten Vereine nicht durchführbar.

 

Schulung und Training

  • Schulung und Training ist im Sinne der COVID-19-Lockerungsverordnung und den Erläuterungen der Sport Austria durchzuführen.
  • Theoriethemen können/sollten, wenn möglich, auch weiterhin auf elektronischem Wege (z.B. E-Learning, Video-Konferenz) vermittelt werden. In öffentlichen Bädern ist die Bäderordnung vor Ort abzuklären und einzuhalten.
  • Praktische Schulungstaucheinheiten sind unter Beachtung der Bestimmungen des § 5 COVID-19-Lockerungsverordnung zulässig.
  • Bei Übung bei welchen es zu Körperkontakt außerhalb des Wassers kommt, hat der Verein (oder dessen Organe, wie z.B. Tauchlehrer) ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten oder untenstehendes, empfohlenes Präventionskonzept umzusetzen.

 

COVID – Präventionskonzept des TSVÖ für Tauchausbildung mit Körperkontakt

 

Verhaltensregeln von Schülern, Sportlern, Betreuern und Tauchlehrer

Die Betreuer und Tauchlehrer informieren die Schüler und Sportler über die aktuell gültigen COVID-Präventionsmaßnahmen. Die Schüler und Sportler sind selbständig für deren Einhaltung verantwortlich.

 

Vorgaben für Trainings- und Schulungsinfrastruktur

Es sind die Empfehlungen für Individuelles Tauchen in Österreich zu beachten.

 

Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material

Die gesamte persönliche Ausrüstung ist selbst mitzubringen und soll nicht an andere weitergegeben oder verliehen werden. Es sind die Empfehlungen für die Tauchgeräteausgabe zu beachten.

 

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion unter den Schülern, Sportlern, Tauchlehrern oder Betreuern ist dieser durch den Betroffenen der Gesundheitshotline 1450 zu melden. Im Anschluss ist er ebenfalls Vereinsverantwortlichen zu melden, um die Behörden mittels Trainingsteilnehmerlisten bei der Kontaktrückverfolgung zu unterstützen.

 

Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen der Tauchausbildung

Für jedes Zusammentreffen im Rahmen der Tauchausbildung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese kann sowohl analog als auch digital geführt werden. Die Anwesenheitslisten sind im Falle eines COVID-Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen COVID-Infektion bei einem der Trainingsteilnehmern den zuständigen Behörden zur Kontaktrückverfolgung zu übergeben.

 

 

Sobald sich bezüglich Trainings und Ausbildung Änderungen ergeben, werden wir ergänzende Empfehlungen aussenden. Diese Empfehlungen können eine situationsentsprechende kritische Eigenverantwortung jedes einzelnen Tauchers nicht ersetzen.

 

Wir hoffen mit diesen Tauchsportregeln für die nächste Zeit allen Tauchsportbegeisterten in Österreich die Möglichkeit zu geben, diesem wunderschönen Hobby nachzugehen. Natürlich sind diese Empfehlungen mit der einen oder anderen Einschränkung und Änderung verbunden. Allerdings ist zurzeit die Gesundheit aller und die Bewältigung diese Krise vorrangig zu betrachten. 

 

In dieser besonderen Lebenssituation können wir alle dazu beitragen, möglichst rasch wieder zu unserem normalen Leben, zu unserem gewohnten Alltag und zum Tauchen, wie wir es kennen und gewohnt sind, zurück zu kehren. Dazu ist es notwendig, die Verbreitung dieses Virus soweit wie möglich einzudämmen.

Der TSVÖ empfiehlt daher jedem verantwortungsbewussten Taucher die Einhaltung dieser Empfehlung.

 

Die in diesen Empfehlungen enthaltenen Hinweise sind sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine Haftung seitens des TSVÖ für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden.

 

Wir wünschen euch schöne Tauchgänge, gute Luft und gesund bleiben.

 

Das Präsidium des TSVÖ

COVID-19-Maßnahmenverordnung (Stand 26.10.2020)



28.10.2020 11:59

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