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COVID-19: Information zu Gerätetauchen, Sport und Badtraining, Generalversammlungen

Liebe Tauchsportfreunde, 

wie ihr sicher bereits aus den Medien entnommen habt, wird es ab 01.05.2020 wieder die Möglichkeit geben, gewissen Outdoorsportarten nachzugehen. Von dieser Möglichkeit ist auch der Tauchsport betroffen.

In Sozialen Medien findet man derzeit einige Beiträge gewerblicher Tauchsportgeschäfte und Tauchbasen, die bereits öffentlich den Tauchbetrieb für den 01.05.2020 ankündigen. Diese Ankündigungen mögen den Anschein erwecken, dass die gewerblichen Tauchbasen bereits genau wissen, wie der Tauchsport ab Mai 2020 für die nächste Zeit betrieben wird.

 

Tatsache ist, dass der TSVÖ vom Bundeministerium für Sport beauftragt wurde, ein Maßnahmenkonzept zu erstellen, welches einerseits geeignet ist, den Tauchsport outdoor zu ermöglichen, andererseits aber weitgehend dafür sorgt, dass die Verbreitung des COVID-19 Virus im Rahmen des Tauchens so weit wie möglich verhindert wird.

 

Wir haben in sehr enger Kooperation mit unseren Bereichen Ausbildung und Technik, Sport, Wissenschaften (Tauchmedizin) und Recht, aber auch der Österreichischen Wasserrettung dem Bundeministerium für Sport dieses Konzept auftragsgemäß in der letzten Woche vorgelegt.

 

Ich habe heute sowohl mit dem Sportministerium als auch mit Sport Austria Kontakt aufgenommen. Hier wurde mir bestätigt, dass derzeit noch ein Erlass des Gesundheitsministeriums abgewartet werden muss, erst dann kann definitiv Stellung genommen werden. Es wurde mir unter Hinweis auf die Tauchbasen und Tauchsportgeschäfte auch gesagt, dass der TSVÖ als zuständiger Fachverband der einzige Ansprechpartner in Sachen Tauchen für das Ministerium und Sport Austria ist. Somit werden die von uns mit beiden Institutionen abgestimmten Maßnahmen für den gesamten Tauchsport in Österreich Gültigkeit haben. Allfällige anderslautende Facebook - Beiträge von Tauchbasen können daher deutlich von unserem Regulativ abweichen und eventuell auch Geldstrafen nach sich ziehen.

 

Es wird damit gerechnet, dass der Erlass des Gesundheitsministeriums morgen früh bekannt gegeben wird, danach erfolgt eine neuerliche Abstimmung zwischen den Verbänden, Sport Austria und dem Sportministerium. Ich rechen damit, dass wir euch morgen im Laufe des Nachmittags definitiv informieren können, unter welchen Bedingungen Tauchen am 01.05.2020 möglich sein wird.

 

Schlechter ist es derzeit leider um den Sport bestellt. Da wir unsere Sportarten nahezu ausschließlich im Schwimmbecken betreiben und die Bäder derzeit noch geschlossen sind, ist ein Training im Schwimmbecken nicht möglich. Hier wird einerseits abzuwarten sein, wann es definitiv zur Öffnung der Bäder kommt, was natürlich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen dann Voraussetzung für ein Training oder gar Wettkämpfe sind, kann aus heutiger Sicht nicht gesagt werden.

 

Leider kann ich auch noch keine Stellungnahme dazu abgeben, ob eventuell SportlerInnen, die einem Nationalkader angehören, das Training im Bad früher aufnehmen können. Das Präsidium des TSVÖ ist natürlich bemüht, auch hier sinnvolle Maßnahmen vorzuschlagen, um den SportlerInnen endlich wieder eine Trainingsmöglichkeit zu bieten.

 

Natürlich mussten auch alle weiteren Sportbewerbe vom TSVÖ abgesagt bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Auch hier ist es noch nicht möglich Termine bekannt zu geben oder überhaupt darauf einzugehen, ob diese Bewerbe heuer noch stattfinden können.

 

Weiters möchte ich euch zum Thema Generalversammlungen informieren. Aufgrund des bestehenden Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes ist es vielen Vereinen, so auch dem TSVÖ nicht möglich gewesen, Generalversammlungen zum geplanten Zeitpunkt abzuhalten.

 

Die aktuelle Verordnung des Bundes erlaubt das Abhalten von Generalversammlungen auch per Video- oder Telekonferenz. Ist das nicht möglich, können die notwendigen Abstimmungen auch schriftlich per Post oder etwa Mail vollzogen werden, vorausgesetzt, dass die Identität der Mitglieder zweifelsfrei festgestellt werden kann.

 

Allerdings erweisen sich diese Möglichkeiten für viele Vereine nicht umsetzbar. Nicht immer sind für alle Mitglieder E-Mail Zugänge oder technische Komponenten für Video- und Telekonferenzen verfügbar. Auch die große Menge der TeilnehmerInnen einer virtuellen Generalversammlung scheint mehr als problematisch zu sein. Generalversammlungsbeschlüsse per Post würden zusätzlich einen enormen Aufwand bedeuten.

 

Ein besonderes Problem könnten theoretisch jene Vereine haben, die für heuer eine Neuwahl des Vorstands vorgesehen haben. Im Vereinsregisterauszug ist genau geregelt, bis wann welcher Vorstand die Vertretungsbefugnis für einen Verein hat. Ist dieses Datum abgelaufen, verlieren die Vorstände die Vertretungsbefugnis. Demzufolge könnten weder Schriftstücke des Vereins rechtsgültig unterfertigt werden, noch auf das Vereinskonto zugegriffen werden (normalerweise sollten die Banken prüfen, wer wann auf ein Vereinskonto zugreiffen darf).

 

  • 2 Abs. 4 des COVID 19 Gesetzes sagt dazu, dass, falls Fristen oder Termine für bestimmte Versammlungen festgelegt sind, diese auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 stattfinden können.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011088

Unter Verweis auf dieses Gesetz sollten Organwalter bis zur Neuwahl im Amt und somit auch (Bank-)zeichnungsberechtigt bleiben.

 

Liebe Freunde, ich hoffe sehr, dass wir bald den ersten Schritt setzen können, um im Tauchsport wieder dorthin zu gelangen, wo wir noch vor wenigen Monaten waren. Derzeit müssen wir mit vielen einschränkenden Maßnahmen wie der nahezu nicht vorhandenen Reisefreiheit, der nicht vorhandenen Möglichkeit wie gewohnt im Sport zu trainieren, der mangelnden Ausbildungsmöglichkeit und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen leben um die Gesundheit der Bevölkerung, also auch unsere eigene zu schützen.

 

Peter Bartl

Präsident



01.05.2020 09:27

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