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COVID-19: Update und Empfehlungen

Liebe Tauchsportfreunde!

Aktuell sieht sich die Welt mit dem Coronavirus und einer weltweiten Corona-Krise konfrontiert. Eine Situation, die mit vielen Herausforderungen, Ängsten und Fragen verbunden ist. Die Bundesregierung hat seit Mitte März eine Ausgangsbeschränkung für Österreich angeordnet. Veranstaltungen sind gänzlich untersagt.

Die einzigen Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen. Bewegung im Freien, allein oder mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben und wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt ist, bleibt erlaubt.

 

Der Tauchsportverband Österreichs hat bereits sehr früh reagiert und die geplante TauchlehrerInnen-Tagung 2020 und Kurse vor Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung abgesagt.

 

Nach wie vor sind wir aufgefordert, aus Solidarität zu den gefährdeten Gruppen, die sozialen Kontakte auf das minimal Nötigste zu reduzieren und durch Verhaltensänderungen das Infektionsrisiko zu minimieren.

Die positiven Aspekte von Bewegung und Sport haben dazu geführt, dass ab 1. Mai ausgewählte Sportstätten im Freiluftbereich auch für BreitensportlerInnen öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können. Dort darf unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsregeln (die sich von den allgemeinen Sicherheitsregeln ableiten und ergänzt werden) wieder Sport ausgeübt werden.

 

Die Fachverbände im Sport wurden beauftragt, sportartspezifische Hygiene- und Sicherheitsstandards für die Ausübung ihrer Sportart zu erstellen. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegen das Coronavirus (COVID-19) stehen selbstverständlich an erster Stelle.

 

Der TSVÖ, als zuständiger Fachverband für Tauchsport in Österreich, gibt daher für den Bereich des Breitensportes „Gerätetauchen und Freitauchen im Freiwasser“ folgende sportartspezifische Empfehlungen:

 

 

Allgemeine Empfehlungen der BSO

Abstand halten, daher gilt

  • Nur die Sportstätten im Freiluftbereich dürfen bis 15. Mai ausschließlich zur Sportausübung von Sportarten, die typischerweise mit einem Mindestabstand von zwei Metern ausgeübt werden, bzw. von Aufsichtspersonen (zur Beaufsichtigung von Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) betreten werden (das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten).
  • Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage (z.B. Garderoben und andere Innenanlagen) dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist (z.B. wenn dort persönliche Sportausrüstung verwahrt ist). Dabei ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Auch der Gastronomiebereich, Kantinen und das Vereinsheim müssen bis 15. Mai geschlossen bleiben.
  • Keine Wettkämpfe (auch ohne ZuseherInnen) auf überregionaler Ebene. 

Besonderer Schutz von Risikogruppen

  • Das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten. Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Eine Volljährige Aufsichtsperson kann bis zur maximalen Gruppengröße beaufsichtigen.
  • Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen und sollten in der gleichen Zusammensetzung bleiben.
  • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
  • Generell wird eine risikoarme Sportausübung empfohlen.
  • In Kenntnis von der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.
  • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen nur allein trainieren.

Hygieneregeln

  • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
  • Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.

Verkehrsbeschränkungen

  • Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

 

Tauchsportspezifische Empfehlungen des TSVÖ

Tauchverein und Hygienemaßnahmen in Vereinslokalen:

  • Nur Tätigkeiten die für die Ausübung des Tauchsports und für die unbedingte Instandhaltung der Vereinslokale, Räume und Geräte (z.B. Kompressor) notwendig sind, sind unter Bedachtnahme der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten des Vereinslokales!
  • Der Verein sollte im Eingangsbereich des Vereinslokales Mund-Nasen-Schutzmasken, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel in Spender bereitstellen.
  • Veranstaltungen wie Stammtische, Feste, gemeinsame Clubausfahrten und dergleichen mit mehr als 10 Personen sind derzeit noch gänzlich untersagt.

Individuelles Tauchen in Österreich:

  • Tauchtauglichkeit beachten!
  • TaucherInnen, die mit dem COVID 19 Virus infiziert waren, sollen sich einer neuerlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung unter Beiziehung eines Facharztes für Lungenheilkunde unterziehen (spezielles Augenmerk auf die Lungenfunktion) auch wenn ihre Tauchtauglichkeitsuntersuchung noch gültig sein sollte.
  • Tauch- und Betretungsverbote beachten!
  • Bei der Tauchplatzauswahl ist auf die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen des Bundesministeriums zu achten.
  • Tauchen nur in Kleingruppen (maximal 3 Personen)
  • Beim Vorbereiten der Tauchausrüstung sowie bei den Checks ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Eigenständiges Anlegen der Ausrüstung muss gewährleistet sein.
  • Nur mit kaltwassertauglicher Ausrüstung (zwei getrennte Atemregler, erste- und zweite-Stufe an einem getrennt absperrbaren Flaschenventil) tauchen!
  • Grundsätzlich sollten risikoarme Tauchgänge durchgeführt werden, welche dem Ausbildungsstand und der Fertigkeiten des Tauchers mit der geringsten Erfahrung entsprechen (der TSVÖ empfiehlt max. 20m).
  • Keine Ansammlungen am Tauchplatz oder bei der Füllstation – Abstand beachten!

Tauchgeräteausgabe/Füllbetrieb an Vereinsmitglieder ab 01.05. 2020:

  • Sollten die Räume und Anlagen (Kompressor) in kürzeren Abständen als 14 Tage von verschieden Personen betreten/verwendet werden (Fülldienst am Kompressor, Geräteausgabe usw.) sind die berührten Oberflächen zu desinfizieren (z.B. Füllventile am Kompressor usw.).
  • Grundsätzlich sollte mit der eigenen Ausrüstung getaucht werden!
  • Wenn ein Tauchgeräteverleih durchgeführt wird, sollte dies über die gesamte Tauchsaison für eine Person erfolgen.
  • Wenn möglich Tauchgeräte im Freien übergeben.

Bemerkung: Verleih wäre nur nach fachgerechter Reinigung und Desinfektion nach Vorgabe des Tauchgeräteherstellers zulässig – daher für die meisten Vereine nicht durchführbar.

Training und Ausbildung:

  • Theorieeinheiten sollten bis auf weiteres auf elektronischen Weg (z.B. E-Learning, Video-Konferenz) vermittelt werden.
  • Vom 01.05 bis 15.05 KEINE, danach nur RISIKOARME praktische Taucheinheiten.
  • Bis auf Weiters kein begleitetes Tauchen, wie z.B. Schnuppertauchen oder Kindertauchen.
  • Sobald sich bezüglich Training und Ausbildung Änderungen ergeben, werden wir ergänzende Empfehlungen aussenden.

 

Diese Empfehlungen können eine situationsentsprechende kritische Eigenverantwortung jedes einzelnen Tauchers nicht ersetzen.

 

Wir hoffen mit diesen Tauchsportregeln für die nächste Zeit allen Tauchsportbegeisterten in Österreich die Möglichkeit zu geben, diesem wunderschönen Hobby nachzugehen. Natürlich sind diese Empfehlungen mit der einen oder anderen Einschränkung und Änderung verbunden. Allerdings ist zurzeit die Gesundheit aller und die Bewältigung diese Krise vorrangig zu betrachten. 

 

In dieser besonderen Lebenssituation können wir alle dazu beitragen, möglichst rasch wieder zu unserem normalen Leben, zu unserem gewohnten Alltag und zum Tauchen, wie wir es kennen und gewohnt sind, zurück zu kehren. Dazu ist es notwendig, die Verbreitung dieses Virus soweit wie möglich einzudämmen.

 

Der TSVÖ empfiehlt daher jedem verantwortungsbewussten Taucher die Einhaltung dieser Empfehlungen.

 

Die in diesen Empfehlungen enthaltenen Hinweise sind sorgfältig recherchiert. Es kann aber keine Haftung seitens des TSVÖ für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden.

 

Wir wünschen euch schöne Tauchgänge, gute Luft und gesund bleiben.

 

Das Präsidium des TSVÖ



04.05.2020 18:35

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